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Kosten der Ernährungstherapie

Eine Kostenbeteiligung durch die gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfe ist üblich. Dafür benötigen Sie selbst bzw. Ihr Kind eine ausgefüllte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.

Sie können das Download-Formular „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ ausdrucken und dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin vorlegen.

Darüber hinaus erhalten Sie von mir einen individuellen Kostenvoranschlag, der gemeinsam mit der „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ für eine Kostenübernahme/-beteiligung bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfe vorgelegt werden sollte.

Im Kostenvoranschlag werden immer ein Erstgespräch von rd. 45 - 60 Minuten und mehrere Folgegespräche (üblicherweise bis zu 4 weitere Termine) von rd. 20 - 30 Minuten angegeben.

Downloadbereich

Besuchen Sie unseren Downloadbereich, um wichtige Dokumente und Formulare herunterzuladen!

Meine Honorarsätze

Ernährungstherapie und -beratung:

  • 60 Min.: € 100,00
  • 30 Min.: € 50,00

Gruppenberatungen

 (Reha-Maßnahme nach § 43 SGB V):

  • 60 Min.: € 50,00 pro Person
    (bis max. 8 Patienten)

Gruppenschulungen

(Neurodermitisschulung nach AGNES e. V., Anaphylaxieschulungen nach AGATE e. V.):

Pro Einheit à 60 Minuten:
€ 300,00 zzgl. Fahrtkosten

Wichtiger Hinweis

Ernährungstherapeutische Leistungen sind von der ges. MwSt. befreit.

Konzeptentwicklung und Referententätigkeit

Auf Anfrage

Seminarangebote
(Halb- und Tagesseminare)

Auf Anfrage

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