Kosten der Ernährungstherapie
Eine Kostenbeteiligung durch die gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfe ist üblich. Dafür benötigen Sie selbst bzw. Ihr Kind eine ausgefüllte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.
Sie können das Download-Formular „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ ausdrucken und dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin vorlegen.
Darüber hinaus erhalten Sie von mir einen individuellen Kostenvoranschlag, der gemeinsam mit der „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ für eine Kostenübernahme/-beteiligung bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfe vorgelegt werden sollte.
Im Kostenvoranschlag werden immer ein Erstgespräch von rd. 45 - 60 Minuten und mehrere Folgegespräche (üblicherweise bis zu 4 weitere Termine) von rd. 20 - 30 Minuten angegeben.
Downloadbereich
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Meine Honorarsätze
Ernährungstherapie und -beratung:
- 60 Min.: € 100,00
- 30 Min.: € 50,00
Gruppenberatungen
(Reha-Maßnahme nach § 43 SGB V):
- 60 Min.: € 50,00 pro Person
(bis max. 8 Patienten)
Gruppenschulungen
(Neurodermitisschulung nach AGNES e. V., Anaphylaxieschulungen nach AGATE e. V.):
Pro Einheit à 60 Minuten:
€ 300,00 zzgl. Fahrtkosten
Wichtiger Hinweis
Ernährungstherapeutische Leistungen sind von der ges. MwSt. befreit.
Konzeptentwicklung und Referententätigkeit
Auf Anfrage
Seminarangebote
(Halb- und Tagesseminare)
Auf Anfrage